Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbauordnung 2018
BauO NRW 2018§ 33 Erster und zweiter Rettungsweg
Stand: 01.09.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/33#abs-1 (1) Für Nutzungseinheiten wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. Beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen. Ein zweiter Rettungsweg ist für eingeschossige, zu ebener Erde liegende Nutzungseinheiten nicht erforderlich, wenn im Brandfall die Rettung über einen direkten Ausgang ins Freie möglich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/33#abs-2 (2) Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/33#abs-3 (3) Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt. Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen.
Wird zitiert von 69 Entscheidungen zu § 33 BauO NRW 2018 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 19.05.2025 – 23 K 3829/22
- VG Köln, 27.08.2025 – 23 K 3839/22
- VG Düsseldorf, 10.12.2020 – 11 L 2893/19
- VG Köln, 26.11.2024 – 8 K 718/23
- VG Minden, 28.01.2022 – 1 K 4844/18Zitiert von 1
- VG Köln, 21.09.2023 – 8 K 465/20Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 16.09.2026 – 7 B 646/26Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung von Eilrechtsschutz hinsichtlich einer bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 16.09.2026 – 7 B 647/26Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine baurechtliche Nutzungsuntersagung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 16.09.2026 – 7 B 645/26Bauordnungsrecht: Erfolglose Beschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz bei einer Nutzungsuntersagung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 33 BauO NRW 2018 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.